Beschaffung von
Gebrauchtmaschinen
#Maschinensicherheit

Maschinensicherheit 20.05.2021 zurück

Beschaffung von Gebrauchtmaschinen - was Sie als zukünftiger Betreiber wissen sollten

Beitrag von:
Alexander Emmrich

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Stillstände von Maschinen sorgen für Risiken. Mit der zweistufigen Absicherung Lockout-Tagout vermeiden Sie diese und schützen Ihre Mitarbeiter.

In vielen Betrieben sind neben neuen auch ältere Maschinen im Einsatz. Um den vorhandenen Maschinenpark zu erweitern, werden nicht selten gebrauchte Maschinen gekauft. Die Gründe der Unternehmen, sich für ein bereits gebrauchtes, mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte altes Arbeitsmittel anstelle einer Neumaschine zu entscheiden, sind vielfältig. Häufig sind es Maschinen, die nur sehr wenig ausgelastet werden und die Kosten für eine vergleichbare neue Maschine daher nicht gerechtfertigt sind. Andererseits wird es geschätzt, dass ältere Maschinen sehr robust konstruiert, mit wenig Elektronik ausgestattet und daher einfach zu bedienen und zu reparieren sind. Zu guter Letzt gibt es Maschinengattungen, die als Neumaschine nur in Form einer Sonderanfertigung zu erwerben sind und das zu entsprechend hohen Preisen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, gebrauchte Maschinen zu kaufen und im eigenen Unternehmen weiter zu betreiben. Allerdings sind, vor allem was die Sicherheit beim Betrieb dieser Maschinen angeht, einige Dinge zu beachten.

Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen

Auch wenn bestimmte Maschinentypen, teilweise auch herstellerabhängig zu Preisen auf dem Niveau „günstiger“ Neumaschinen angeboten werden, gibt es viele Gebrauchtmaschinen, die als vermeintliches Schnäppchen angepriesen werden. Häufig kommt erst auf den zweiten Blick zum Vorschein, dass diese Maschinen zwar „funktionieren“, aber rein rechtlich gesehen garnicht (mehr) betrieben werden dürfen. Dann wurde zwar ein Schnäppchen gemacht was den Kaufpreis angeht, eventuell geht der Betreiber aber ein hohes Risiko die Arbeitssicherheit für sich und seine Angestellten betreffend ein. Gegebenenfalls mit hohen Folgekosten, die durch einen Arbeitsunfall verursacht werden. Oder es sind vor der ersten (Wieder-) Inbetriebnahme beim neuen Betreiber entsprechende Aufwendungen erforderlich, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

So machen Sie es richtig

Es ist also naheliegend, dass eine gebraucht gekaufte Maschine in den wenigsten Fällen direkt sicher eingesetzt werden kann. In den nachfolgenden Abschnitten soll aufgezeigt werden, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um den Betrieb gebraucht erworbener Maschinen sicher zu gestalten.

Gefährdungsbeurteilung

Unabhängig vom Alter, der Herkunft, der Bauart sowie der Häufigkeit der Verwendung der Maschine muss vor der ersten Inbetriebnahme bei einem neuen Betreiber eine Gefährdungs-beurteilung durchgeführt werden. Diese Grundsatzanforderung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln ist wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und soll bereits vor der Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln begonnen werden. Beim geplanten Kauf einer gebrauchten Maschine bedeutet das, dass bestenfalls bei einer Besichtigung durch eine fachkundige Person unter anderem beurteilt wird, ob die Maschine dem Stand der Technik entspricht und somit sicher betrieben werden kann.

Beschaffenheitsanforderungen

Die Beschaffenheitsanforderungen für sämtliche im Betrieb verwendete Arbeitsmittel sind in der BetrSichV geregelt. Diese sind grundsätzlich zu erfüllen und gelten sowohl für neue als auch für gebrauchte Maschinen, egal wie alt diese sind. Das heißt, es muss im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung auch überprüft werden, ob diese Beschaffenheitsanforderungen erfüllt sind. Eine Anforderung, für gebrauchte Maschinen die aufgrund ihres Alters keine CE-Kennzeichnung gemäß Maschinenrichtlinie besitzen (dies sind Maschinen, die vor 1995 erstmals in Betrieb genommen wurden), ein Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung) nachträglich durchzuführen besteht grundsätzlich nicht. Maschinen die ab 1995 in einem Mitgliedsstaat der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hergestellt wurden, sind nach der Maschinenrichtlinie konstruiert und gebaut, wodurch die Einhaltung und Umsetzung verschiedener sicherheitstechnischer Normen und Richtlinien gewährleistet ist. Anders verhält es sich mit gebrauchten Maschinen (egal wie alt), die aus Ländern ausserhalb der EWG nach Deutschland eingeführt und hier betrieben werden sollen. Diese Maschinen müssen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen, das heißt es muss auch eine CE-Kennzeichnung samt Konformitätserklärung vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Käufer/Betreiber dies nachholen, was jedoch  (wenn überhaupt) häufig nur mit enormem Aufwand möglich ist.

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Im Lebenszyklus einer Maschine kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese umgebaut, optimiert oder verändert wird. Sollte dies der Fall sein ist es wichtig, als Käufer ausreichende Informationen über die Historie bzw. die Vorgeschichte zu bekommen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, ob auch Sicherheitseinrichtungen verändert wurden, zusätzliche Gefahr bringende Funktionen installiert wurden oder die Maschine in anderer Hinsicht wesentlich verändert wurde. Denn auch solch eine wesentliche Änderung kann unter Umständen dazu führen, dass die CE-Konformität erlischt und nachträglich erneut erlangt werden muss.

Maschinendokumentation

Ein wichtiger Bestandteil zum sicheren Betrieb einer Gebrauchtmaschine kann die Dokumentation des Herstellers und des Vorbesitzers sein. Zum Einen liefert die Bedienungsanleitung unter anderem wichtige Sicherheitshinweise oder z.B. Angaben zur Qualifikation der Bediener, zum Anderen sind i.d.R. auch Wartungs- und Prüfpläne Bestandteil der Herstellerdokumentation. Dokumentationen des Vorbesitzers über durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen, wiederkehrende Prüfungen, Umbauten usw. können zusätzliche Informationen über den Zustand der Maschine liefern und gegebenenfalls auch, wie damit umgegangen wurde und ob (auch sicherheitsrelevante) Reparaturen anstehen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass beim Kauf und anschließenden Betrieb einer gebrauchten Maschine vor allem die Beurteilung wichtig ist, ob diese sicher und gemäß dem Stand der Technik betrieben werden kann. Kommen dabei relevante Mängel zu Tage, die sich nur mit hohem Kostenaufwand beheben lassen, kann dies ein Argument gegen die Anschaffung einer Gebrauchtmaschine sein. Häufig lassen sich jedoch mit geringem Aufwand Maßnahmen umsetzen, sodass einem sicheren Betrieb auch älterer Maschinen nichts im Wege steht.

Checkliste:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Beschaffenheitsanforderungen/Stand der Technik überprüfen
  • Informationen über Vorgeschichte der Maschine beschaffen
  • Erforderliche Maßnahmen festlegen und umsetzen
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