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#Brandschutz

Brandschutz 11.02.2021 zurück

Sicher evakuieren - so sind Betriebe vorbereitet

Beitrag von:
Christoph Ament

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  • Fachverantwortung Brandschutz
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In der Ausgabe 11/2020 des Praxismagazins Sicherheitsbeauftragter klärt Christoph Ament wie eine sichere Evakuierung gelingt und warum Übungen so wichtig sind.

Eines der wichtigsten Ziele bei der betrieblichen Notfallplanung sollte eine sichere Evakuierung der Mitarbeiter sein. Doch was genau beinhaltet dieser Begriff und was alles gehört dazu?

Unter einer Evakuierung versteht man das organisierte Flüchten beziehungsweise Verlegen von Menschen aus gefährdeten Bereichen in sichere Bereiche. Sichere Bereiche können auch andere Brandabschnitte sein, es muss nicht zwangsläufig ins Freie evakuiert werden. Dies hängt aber stark von den betrieblichen Voraussetzungen ab und kann nicht pauschal festgelegt werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter beim Unternehmer. Dies gilt natürlich auch für eine Evakuierung. Ein Unternehmer kann die Aufgaben in der Notfallplanung delegieren, aber nicht die Verantwortung im Gesamten. Er hat sich folglich davon zu überzeugen, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.

Eine wichtige Rolle bei einer Evakuierung spielen die sogenannten Evakuierungshelfer beziehungsweise -kräfte. Meistens sind sie für einen gewissen Bereich verantwortlich, sprich, es handelt sich um von der Geschäftsleitung beauftragte Mitarbeiter, die im Notfall positiv auf das Evakuierungsgeschehen einwirken. Dies tun sie, indem sie lenken, überwachen und kontrollieren. Sie sind in solchen Fällen anderen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Ihre Aufgaben können sein:

  • im Vorfeld immer wieder darauf einwirken, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden
  • darauf achten, dass Brandschutztüren nicht mit Gegenständen offengehalten werden
  • das Benutzen von Aufzügen im Notfall verhindern
  • beim Alarmfall den vorgesehenen Platz einnehmen und positiv auf das Evakuierungsgeschehen einwirken
  • anderen den Weg weisen
  • für Ruhe und Ordnung sorgen
  • den zu verantwortenden Bereich kontrollieren und gegebenenfalls am Sammelplatz eine Leermeldung abgeben

Läuft alles nach Plan?

Ein wesentlicher Punkt – wenn nicht sogar das wichtigste Instrument – bei der Notfallplanung sind die Übungen. Hier verhält es sich wie in vielen Bereichen des Lebens: Je öfter man etwas übt, desto besser kann man es im Falln der Fälle abrufen. Das anhand von Unterweisungen Gelernte sollte bei Übungen ins Praktische umgesetzt werden, um es dadurch tiefer im Bewusstsein zu verankern.

1. Evakuierungsübung

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Übungen: die Evakuierungsübung und die Feuerwehrübung. Das ist nicht zwangsläufig dasselbe. Eine Evakuierungsübung legt den Fokus auf die Evakuierung der Gebäude. Bei diesen Übungen stehen der betriebliche Ablauf und die Gebäudetechnik, welche im Alarmfall beansprucht wird, ganz klar im Vordergrund. Ziel sollte sein, dass alle Mitarbeiter auf schnellstem Weg das Gebäude sicher verlassen können. Je nach örtlichen Begebenheiten kann es sinnvoll sein, die Feuerwehr einzubeziehen. Es kann jedoch auch eine Evakuierungsübung ohne Feuerwehr stattfinden.

2. Feuerwehrübung

Die zweite Art von Übung ist die Feuerwehrübung. Hier kann man je nach Übungsszenario auch eine Evakuierung mit einplanen. Ziel solcher Übungen ist es aber, dass die örtliche Feuerwehr den Betrieb, die Gebäude und vor allem die Gefahrenstellen des Unternehmens besser kennenlernt. Dies ist sinnvoll, damit die Einsatzkräfte im Ernstfall das Gebäude nicht das erste Mal von innen sehen.

Planung einer Evakuierungsübung

Evakuierungsübungen sollten im Vorfeld gut organisiert und geplant werden. Nicht selten fördern sie zutage, dass Theorie und Praxis weit voneinander entfernt sind. Demnach ist es fast genauso wichtig, die Erkenntnisse aus einer Übung gleich im Anschluss in die Notfallplanung einzubeziehen. Denn oftmals erweist sich erst beim Testlauf, ob die Planung auf dem Papier sinnvoll und umsetzbar ist.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, ein Team zu bilden, das die Übungsplanung übernimmt. Idealerweise sitzen verschiedene Entscheider am Tisch. Das Team sollte aber nur so groß wie nötig sein. Denn bei Übungen, welche aus guten Gründen unangekündigt sind, erhöht jeder Wissende die „Gefahr“, dass diese am Ende doch nicht mehr so überraschend erfolgen. Und das wiederum hilft schlussendlich keinem der Beteiligten.

Angekündigt oder unangekündigt?

Eine der ersten Fragen, die man sich bei einer solchen Planung stellen sollte, ist: Wollen wir eine angekündigte oder eine unangekündigte Übung durchführen? Eines sollte von vornherein klar sein: Wenn man das erste Mal eine Übung plant, ist es nicht ratsam, diese unangekündigt durchzuführen. Denn dies könnte zu Unverständnis und Panik führen oder gar Verletzungen nach sich ziehen. Der gewünschte Lerneffekt wäre dahin.

Um mehr Verständnis für die Übungen zu erlangen, ist es zudem ratsam, sich bei verantwortlichen Personen nach Betriebsabläufen oder Materialfluss zu erkundigen, damit diese so wenig wie nötig gestört werden. Man muss ja nicht gleich mit dem Datum der Übung um die Ecke kommen. Aber ein Nachfragen nach der besten Zeit schadet keinem.

Die technische Ausrüstung

Weiterhin ist zu klären, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind, so zum Beispiel die Notbeleuchtung oder die Gebäudealarmierung. Es kommt nicht selten vor, dass ein Teil der Alarmierung nicht oder nur schlecht funktioniert. Auch während der Übung ist darauf zu achten, ob die Alarmierung überall vernehmbar ist. Ein wesentlicher Aspekt im Vorfeld sind natürlich auch die Mitarbeiter: Jedem Beschäftigten sollte klar sein, wie sich das Räumungssignal anhört und was daraufhin zu tun ist. Sprich, eine Unterweisung zu diesem Thema, die grundsätzlich einmal jährlich durchzuführen ist, sollte jeder Mitarbeiter erhalten haben.

Übungsbeobachter positionieren

Ein weiterer Punkt bei der Planung einer Evakuierungsübung sind die Übungsbeobachter. Diese sollten ausgerüstet mit einer Checkliste und einem Stift an verschiedenen Punkten im Gebäude und auf dem Gelände positioniert sein. Die auszufüllende Checkliste sollte im Vorfeld an die Übung erarbeitet werden. Mit diesen Übungsbeobachtern kann man sich ganz gezielt auf verschiedenste Dinge während einer Übung konzentrieren.

Der Sammelplatz beziehungsweise das Verhalten am Sammelplatz ist auch immer wieder ein Thema. Man muss die Mitarbeiter dahingehend unterweisen, dass die Übung dort noch nicht beendet ist. Am Sammelplatz ist es ganz wichtig, dass die Vollzähligkeit der Mitarbeite überprüft wird. Auch hier muss man sich im Vorfeld Gedanken machen, welche Mitarbeiter die Informationen beziehungsweise Leermeldungen aus den Bereichen zum Sammelplatz bringen und welche Mitarbeiter diese Informationen entgegennehmen und verarbeiten.

Sind noch Menschen im Gebäude?

Am Ende einer Übung sollte man in der Lage sein, Informationen über die Anzahl der noch im Gebäude befindlichen Personen geben zu können. Diese Information ist bei einem Ernstfall für die Feuerwehr von großer Bedeutung. Denn für die Feuerwehr macht es natürlich einen Unterschied, ob sie zur Menschenrettung und Löscharbeiten oder „nur“ zu Löscharbeiten in ein Gebäude muss.

Da diese Informationen für viele Mitarbeiter gänzlich neu sind oder es schon sehr lange her ist, dass sie zuletzt etwas über das Thema Evakuierung gehört haben, ist es umso wichtiger, mit dem Üben zu beginnen. Denn nur ein gut geübter Evakuierungsablauf führt zu einem guten Evakuierungsablauf.

Der Arbeitsschutz

Ebenso ist eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Beschäftigten erforderlich. Diese kann entweder bei Präsenzveranstaltungen am Firmensitz oder mittels digitaler Kommunikationslösungen mit Video-Chat-Funktion erfolgen.

Checkliste:

  • Sind Fluchtwege in ausreichender Zahl und Größe vorhanden (ASR A2.3)?
  • Sind die Fluchtwege gekennzeichnet (ASR A1.3)?
  • Sind Fluchtwege frei von Brandlasten?
  • Es gibt ein ehrliches Feedback: Was läuft gut im Arbeitsschutz, was kann noch verbessert werden?
  • Wie wird alarmiert / kennt jeder den Alarmierungston (Lautsprecherdurchsage, Telefon, Sirenen etc.)?
  • Wurden die Mitarbeiter unterwiesen?
  • Ist der Sammelplatz festgelegt und den Mitarbeitern bekannt?

Einen umfassenden Einblick in die Thematik gibt die DGUV Information 205–033 „Alarmierung und Evakuierung“, die über die Publikationsdatenbank der DGUV unter publikationen.dguv.de bezogen werden kann.

Dieser Beitrag wurde in Ausgabe 11/2020 des Praxismagazins Sicherheitsbeauftragter veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie ihn unter: https://www.sifa-sibe.de

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