Führungskraft und
Arbeitsschutz
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Arbeitsschutzorganisation 19.11.2020 zurück

Aufgaben und Rolle einer Führungskraft im betrieblichen Arbeitsschutz

Beitrag von:
Sebastian Richter

Titelbild:

auremar / stock.adobe.com

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  • Referent im Arbeitsschutz
  • staatl. geprüfter Techniker
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzbeauftragter

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Leben die Führungskräfte den Arbeitsschutz, leben ihn auch ihre Mitarbeiter. Warum dies so ist und was gelebter Arbeitsschutz bedeutet, erfahren Sie in dem Fachartikel von Sebastian Richter.

Führungskräfte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung und Ihren Mitarbeitern. Sie definieren Ziele, organisieren betriebliche Abläufe, treffen Entscheidungen und leisten so einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Neben ihren täglichen Aufgaben übernehmen sie auch Verantwortung, was den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter betrifft. Damit einhergehend tragen sie in vielen Fällen auch die unmittelbaren Haftungsrisiken.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt leider oftmals eine untergeordnete Rolle und verliert sich allzu schnell im betrieblichen Alltag. Schmerzhaft wird dies meistens dann bewusst, wenn es im Betrieb zu Unfällen oder zu Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern kommt oder, wenn bei routinemäßigen Besuchen wie z.B. der Berufsgenossenschaft plötzlich Mängel aufgezeigt werden, die dann schnellstmöglich behoben werden müssen.

Unsere 10-jährige Erfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz zeigt uns, dass die meisten Führungskräfte über ein hervorragendes Fachwissen auf ihrem Gebiet verfügen. Wenn es jedoch um das Wissen über die eigenen Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz geht, dies häufig eher schlecht bestellt ist. In den meisten Fällen liegt dies nicht an Desinteresse der Führungskräfte, sondern schlichtweg an der Tatsache, dass dieses Wissen noch nie vermittelt wurde.

Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind vielfältig

Mit dem ersten Tag als Führungskraft ist man verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in seiner Abteilung oder seinem Team. Was viele nicht wissen, ist, dass der Arbeitsschutz mit all seinen Vorschriften, Regeln und Normen umfangreicher ist als das deutsche Steuerrecht. Somit liegt es auf der Hand, dass die daraus resultierenden Aufgaben sehr umfangreich und vielfältig sind. Zu den konkreten Aufgaben einer jeden Führungskraft gehören zum Beispiel:

  • Der Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (dies gilt auch für psychische Belastungen) 
  • Dafür Sorge tragen, dass nur geeignete Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen verwendet werden
  • Von der Einführung bis zur Entsorgung einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ermöglichen
  • Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

Aufgrund der Vielzahl an Pflichten ist es daher unerlässlich, dass sich eine Führungskraft regelmäßig über die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften sowie mögliche Änderungen auf dem Laufenden hält.

Die Schlüsselrolle einer Führungskraft

Hat er bisher noch keine Gefährdungsbeurteilungen erstellt, sollte er sich fachkundig beraten lassen. Dies wird sogar vom Gesetzgeber so gefordert, z.B. in der Gefahrstoffverordnung. Diese Unterstützung kann beispielsweise durch die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Ist keine interne Sifa vorhanden, kann ein externer Dienstleister zu Rate gezogen werden. Die Sifa  (ob intern oder extern) wird ihn bei der Erstellung der Beurteilung unterstützen.

Neben der reinen Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften bedarf es jedoch mehr, damit sich in einem Unternehmen ein guter Arbeitsschutz etabliert und zur Normalität wird. Egal bei welchem Thema, Mitarbeiter orientieren sich an ihrem Vorgesetzten. Nicht anders verhält es sich beim Arbeitsschutz.

Eine Führungskraft muss sich darüber bewusst sein, dass, wenn sie selbst den Arbeitsschutz nicht aktiv vorlebt, sie dann nicht von ihren Mitarbeiter erwarten kann, dass diese sich konsequent an Arbeitsschutzregeln halten. Geht sie hingegen mit gutem Beispiel voran, überträgt sich das automatisch auch auf ihre Mitarbeiter.

Die Vorteile eines gelebten Arbeitsschutzes

Wir bei Rau Arbeitsschutz sprechen dann von einem gelebten Arbeitsschutz, wenn sich aktiv um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gekümmert wird und sichere Zustände normal sind. Wie oben beschrieben ist dabei entscheidend, dass Führungskräfte ihre Aufgaben und Pflichten kennen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sind. All dies geschieht innerhalb einer klar definierten Arbeitsschutzorganisation, in der alle verantwortlichen Personen den nötigen Freiraum und ausreichend Zeit zur Umsetzung der Arbeitsschutzthemen haben. Die Vorteile, die sich für jedes Unternehmen unabhängig von Branche und Mitarbeiterzahl daraus ergeben, liegen auf der Hand:

Wird der Arbeitsschutz aktiv gelebt und die Mitarbeiter und ihre Gesundheit als wichtiges Gut gesehen, drückt dies unmittelbar Wertschätzung vonseiten der Führungskraft und der Unternehmensführung gegenüber den Mitarbeitern aus. Findet zudem eine regelmäßige Kommunikation auf Augenhöhe statt, wird die Motivation und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen gestärkt. Im Umkehrschluss führt dies zu einer Reduzierung von Ausfall- und Unfallzahlen. Dies wiederum führt zu einer Vermeidung von Strafen und einem möglichen Imageschaden, der u.a. durch einen Arbeitsunfall verursacht werden kann. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind leistungsfähiger, kommen gerne zur Arbeit und sorgen für ein gutes Betriebsklima und für eine positive Außenwirkung.

So machen Sie es richtig

Um den Stellenwert des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei den Führungskräften zu stärken und sie für ihre Aufgaben und Schlüsselrolle zu sensibilisieren, sollte das Thema ein fester Bestandteil in Führungskräfte-Entwicklungsprogrammen darstellen. Ebenfalls hilfreich ist, wenn die Verantwortlichkeiten innerhalb einer definierten Arbeitsschutzorganisation klar kommuniziert sind und den beteiligen Personen ausreichend Zeit und Freiraum für diese Tätigkeiten eingeräumt wird. Sofern gewünscht, kann die Führungskraft Teilaufgaben den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffend an geeignete Mitarbeiter übertragen. Ein regelmäßiger Austausch zu den Themen ist dann unerlässlich. Nicht nur zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist ein Austausch wichtig. Dieser ist auch auf Führungsebene hilfreich, um so von Erfolgen und Best Practices von Kollegen zu profitieren bzw. aus „Fehlern“ gemeinsam zu lernen. Darüber hinaus sollte die Expertise der internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des Betriebsarztes bei relevanten Entscheidungen mit einbezogen werden. Nicht zuletzt ist die Geschäftsführung stets über die Entwicklungen den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffend auf dem Laufenden zu halten.

Checkliste:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Bestandteil der Führungskräfteentwicklung
  • Führungskräfte kennen ihre Aufgaben und wissen um ihre Schlüsselrolle im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird regelmäßig thematisiert
  • Verantwortlichkeiten innerhalb der Arbeitsschutzorganisation sind klar definiert und kommuniziert
  • Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben ausreichend Zeit und Raum um ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können
  • Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Führungskraft, Mitarbeitern, SiFa, Betriebsarzt und Geschäftsführung statt
  • Führungskräfte bilden ein Netzwerk zum Teilen von Best Practices und Lessons Learned
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