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Arbeitsschutzorganisation 15.10.2020 zurück

Zusatzfunktion „Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit“ - Herausforderungen und Lösungsvorschläge

Beitrag von:
Jochen Rau

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  • Geschäftsführender Gesellschafter
  • B.A. Unternehmertum (DHBW)
  • Dipl. Sicherheitsingenieur (FH)
  • zert. Sachverständiger im Arbeitsschutz

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+49 7254 40398 - 0
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Interne FaSis in Teilzeit sind einer Doppelbelastung ausgesetzt. Eine hohe Auslastung in der Hauptfunktion kann dazu führen, dass die Arbeitsschutzpflichten in den Hintergrund geraten. Wie kann dem entgegengewirkt werden?

Herr Müller ist in der Produktion eines mittelständigen Maschinenherstellers tätig und seit etwas mehr als einem Jahr zusätzlich als interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt. Seine tägliche Herausforderung besteht darin beiden Funktionen gerecht zu werden. Die Produktion hat zu laufen, Maschinen dürfen nicht still stehen. Gleichzeitig ist er für die Erhaltung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Kollegen verantwortlich. Dies nimmt er sehr ernst und weiß um die Bedeutung und den Stellenwert, den der betriebliche Arbeitsschutz in jedem Unternehmen einnehmen sollte. Beiden Funktionen gerecht zu werden ist häufig jedoch wie ein Ritt auf der Rasierklinge. 

Dazu kommt der Faktor Zeit. Der Arbeitsumfang in seiner Hauptfunktion als Maschinenführer hat sich nicht verändert. Er kann sich nicht in dem Umfang in die neuen Arbeitsschutzthemen einarbeiten, der jedoch notwendig wäre, um als Experte in den vielen ganz unterschiedlichen Bereichen auftreten zu können. Manchmal ist es nötig Entscheidungen schnell zu treffen, doch um dies gewissenhaft tun zu können fehlt die Erfahrung. Die bisherige Dokumentation ist zum Teil lückenhaft und viele Vorlagen scheinen veraltet zu sein. 

Darüber hinaus stellt er sich immer wieder die Frage, ob er seinen Pflichten und seiner Verantwortung, vor allem gegenüber seinen Kollegen, gerecht wird. Dabei möchte er doch nur alles gewissenhaft und korrekt machen. Dies sorgt hin und wieder für unruhige Nächte in denen er sich überlegt wie es zukünftig besser laufen könnte.

So machen Sie es richtig

Um sich selbst die Gedanken von Herrn Müller zu ersparen, ist es hilfreich bereits im Vorfeld der Übernahme einer solch verantwortungsvollen Funktion einige Punkte zu berücksichtigen. 

An erster Stelle steht eine ordentliche Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese regelt im Wesentlichen den Startzeitpunkt der Tätigkeit, den Umfang der Aufgaben, den Zuständigkeitsbereich innerhalb des Unternehmens, den zeitlichen Umfang der Tätigkeit, die Kompetenzen sowie ggf. das zur Verfügung stehende Budget. Hilfreich ist auch eine Verständigung darüber, wie man sich in Konfliktsituationen bestenfalls verhält und wie die Prioritäten aus Sicht der Geschäftsführung und gegenüber der eigenen Führungskraft zu setzen sind. Die Haftungsfrage bzw. die jeweiligen Verantwortlichkeiten sind abzustimmen. Stets unter dem Gesichtspunkt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich eine beratende Tätigkeit ausübt und laut dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) den Arbeitgeber beim betrieblichen Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützt. Sie ist präventiv tätig und dabei für die Wirkungskontrolle verantwortlich. Bleibt diese aus, macht sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit ggf. haftbar. 

Eine Doppelfunktion, in welcher sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Zusatzfunktion immer befindet, erfordert ein hohes Maß an Selbstorganisation. Um dem breiten und komplexen Aufgabenspektrum gerecht zu werden, kann es hin und wieder sinnvoll sein, einen externen Experten zur punktuellen Unterstützung hinzu zu ziehen. Selbst in Vollzeit ist es kaum möglich allen Aufgaben vollumfänglich gerecht zu werden. Zuletzt noch ein ganz wesentlicher Faktor. Die Führungskräfte. Sie sollten sich ihrer Verantwortung und der damit einhergehenden Vorbildfunktion im Unternehmen bewusst sein. Gehen sie mit gutem Beispiel voran, wirkt das wie ein Katalysator und sorgt dafür, dass der Arbeitsschutz in alle betrieblichen Prozesse integriert werden kann.

Checkliste:

  • Ordentliche Bestellung erstellen
  • Konkretes Zeitbudget für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbaren
  • Klare Absprachen treffen, wie man sich bei Konflikten verhält
  • Haftungsfrage konkret klären
  • Kompetenzen klären (Entscheidungsspielraum / Budget / Weiterbildung)
  • Prioritäten setzen
  • Selbstorganisation
  • Unterstützung fordern
  • Führungskräfte involvieren
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