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Brandschutz 18.10.2021 zurück

Gefährdungsbeurteilung von Brandgefahren - Mitwirkung durchaus sinnvoll

Beitrag von:
Christoph Ament

Titelbild:

Gorodenkoff / stock.adobe.com

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  • Fachverantwortung Brandschutz
  • staatl. geprüfter Techniker
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz

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Wer sollte Brandgefahren beurteilen? Warum ist eine Risikomatrix hilfreich? Antworten gibt Christoph Ament in Ausgabe 09/2021 des Sicherheitsbeauftragten.

Beim Begriff Gefährdungsbeurteilung kommt einem sofort der Arbeitsschutz in den Sinn. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass man Brand- und Arbeitsschutz nicht zu hundert Prozent trennen kann – auch nicht bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen. In diesem Artikel geht es neben den Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung um die Unterstützung, die Sicherheitsbeauftragte beim Ermitteln und Beurteilen von Brandgefahren leisten können.

Als Erstes sollte man festlegen, wer innerbetrieblich zuständig ist. Natürlich steht bei der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber ganz oben. Daran lässt § 3 des Arbeitsschutzgesetzes keinen Zweifel. Klar ist aber auch, dass nicht jeder Arbeitgeber in jedem Bereich seines Unternehmens über die erforderliche Fachkenntnis verfügt. Somit muss er sich geeignete Leute ins Boot holen, um die Gefährdungsbeurteilung fachgerecht ausführen zu lassen. Solche geeigneten Leute können, wenn es um das Thema Brandschutz geht, unter anderem die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Brandschutzbeauftragte, externe Brandschutzfachleute, aber auch ganz gewiss Sicherheitsbeauftragte sein.

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Wenn wir von Brandschutz in Betrieben reden, fällt oftmals das Wort vorbeugender Brandschutz. Dieser besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  • dem baulichen Brandschutz,
  • dem anlagentechnischen Brandschutz und
  • dem organisatorischen Brandschutz.

Genau bei Letzterem sehe ich Chancen für Sicherheitsbeauftragte mitzuwirken und betriebliches Wissen gepaart mit Sicherheitsdenken einzubringen. Um den Brandschutz abzurunden und gegebenenfalls den Kreis derer zu vervollständigen, welche beim Gestalten der Gefährdungsbeurteilung mithelfen können, ist auch der „Gegenpart“ des vorbeugenden Brandschutzes zu nennen;
der abwehrende Brandschutz. Auch in diesem Bereich ist es von Vorteil, Menschen mit Kenntnissen und Erfahrungswissen bei der Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere Vertreter der Feuerwehren. Nicht selten engagieren sich Sicherheitsbeauftragte auch bei der Freiwilligen Feuerwehr, sodass sie ebenfalls über die gefragten Kenntnisse verfügen.

Sieben Prozessschritte

Wenn man eine Gefährdungsbeurteilung durchführt, ist es sinnvoll, sich an Vorgaben und Leitlinien zu orientieren. Anzuraten sind zudem die Einhaltung und Dokumentation der erforderlichen Prozessschritte. Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben/Dokumentieren der Gefährdungsbeurteilung

Ermitteln und Beurteilen von Brandgefahren

Wurden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgelegt, geht es mit dem Ermitteln der Gefährdungen weiter. Unter den gängigen Gefährdungsfaktoren sind die Brand- und Explosionsgefährdungen besonders hervorzuheben. Für diese gibt
es folgende Unterteilungen:

  • brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase
  • explosionsfähige Atmosphäre
  • Explosivstoffe
  • sonstige Gefahren

Nun muss man sich fragen, ob eine dieser Gefährdungen bei der zu beurteilenden
Tätigkeit oder in dem zu analysierenden Arbeitsbereich vorliegt. Wenn ja, muss man die ermittelte Brandgefahr dokumentieren und im Anschluss beurteilen. Beim Beurteilen geht es darum, ein Risiko festzulegen. Das Risiko ergibt sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere eines Ereignisses. Das Ereignis kann sich dabei auf Personen (zum Beispiel Verletzungs- oder Erkrankungsfolgen) sowie auf Maschinen oder Einrichtungen (Defekte, Brandschäden etc.) beziehen.

Risikomatrix hilfreich

In der Praxis hat es sich bewährt, hierzu eine Risikomatrix nach Nohl zu verwenden (siehe Risikomatrix auf Seite 28/PDF-Download) Damit lässt sich relativ einfach die Summe aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere einer der drei Risikogruppen zuordnen. So weiß man, ob Maßnahmen zur Verringerung des Risikos nicht erforderlich (Gruppe 1), angezeigt (Gruppe 2) oder unverzüglich durchzuführen sind (Gruppe 3).

Ableiten von Schutzmaßnahmen

Beim Festlegen der Schutzmaßnahmen gibt der Gesetzgeber die Richtung vor: Ist eine Gefahr vorhanden, sollte diese an ihrer Quelle bekämpft werden. Hier genügt ein Blick in § 4 des Arbeitsschutzgesetzes. Projiziert man dies auf den Brandschutz, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, wie man Brände vermeiden beziehungsweise Entstehungsbrände wirksam bekämpfen kann.

Dazu sind mehrere Parameter zu betrachten, allen voran die Art und Anzahl
der Personen in einem Gebäude oder Bereich. Mit „Art“ ist der körperliche Zustand der Anwesenden gemeint: Befinden sich Menschen mit Behinderungen unter den Beschäftigten? Halten sich Kinder und/oder ältere Menschen in den Räumlichkeiten auf? Dies muss natürlich berücksichtigt werden und kann unter Umständen andere oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen.

Weitere wichtige Parameter zur Ableitung von Schutzmaßnahmen sind: Gibt es Brandlasten vor Ort? Wo sind mögliche Zündquellen? Wie wird ein Brand erkannt und gemeldet? Wie und von wem kann ein Brand gelöscht werden? Kann man Brandlasten oder Zündquellen im Vorfeld eliminieren? Hat man für diese Fragen Antworten beziehungsweise Lösungen erarbeitet und umgesetzt, ist schon eine Verbesserung der Situation, also eine Reduzierung des Brandrisikos, erreicht.

Wenn es doch zu einem Brand kommt…

Man muss sich darüber im Klaren sein, letztlich nicht alle Brandgefahren erkennen zu können. Es muss jedoch deutlich hervortreten, dass man sich ernsthaft mit der Minimierung der Brandgefahren befasst hat. Da es praktisch unmöglich ist, immer alle Brandgefahren zu erfassen, ist es umso wichtiger, dass das Notfallmanagement funktioniert. Sind die Mitarbeiter darin unterwiesen? Sind alle Fluchtwege beschildert? Sind die Fluchtwege frei? Ist jedem der Sammelplatz bekannt? Denn sollte es tatsächlich zu einem Brand kommen, ist es das Wichtigste, dass sich alle Menschen selbst retten können und dass die Feuerwehr wirksame Löscharbeiten einleiten kann.

Diese Fragen sollten Sie sich stellen:

  • Wie viele und welche Menschen befinden sich im Gebäude/Bereich?
  • Sind offensichtliche Brandlasten vorhanden?
  • Sind Zündquellen vorhanden?
  • Wie wird ein Brand erkannt und gemeldet?
  • Wie kann ein Brand gelöscht werden?
  • Wer kann einen Brand löschen (Ausbildung der Mitarbeiter)?
  • Sind die Fluchtwege beschildert und frei zugänglich?
  • Ist jedem im Gebäude der Sammelplatz bekannt und wie man sich dort zu verhalten hat?
  • Sind die Mitarbeiter für den Notfall unterwiesen?

Dieser Beitrag wurde in Ausgabe 09/2021 des Praxismagazins Sicherheitsbeauftragter veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie ihn unter: https://www.sifa-sibe.de

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