Rechtssichere
Organisation
im Ex-Schutz
#Explosionsschutz

Explosionsschutz 21.06.2022 zurück

Rechtssichere betriebliche Organisation im Explosionsschutz

Beitrag von:
Alexander Emmrich

Titelbild:

Aerial Mike / stock.adobe.com

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  • Fachverantwortung Maschinensicherheit
  • Fachverantwortung Explosionsschutz
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  • Fachberater Explosionsschutz

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Warum die Erstellung des Explosionsschutzdokuments nicht ausreicht und was Sie darüber hinaus beachten sollten - das erfahren Sie von Alexander Emmrich.

Das Thema Explosionsschutz nimmt in vielen Betrieben einen hohen Stellenwert ein. Häufig wird damit jedoch „nur“ das Explosionsschutzdokument in Verbindung gebracht, was in Anbetracht der umfangreichen und teils komplexen Anforderungen an die betriebliche Organisation nur einen Teil der erforderlichen Dokumentation zum Explosionsschutz im Betrieb darstellt. An einigen Stellen decken sich die Anforderungen an die betriebliche Organisation zu anderen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, allerdings gibt es auch spezifische Anforderungen zum Explosionsschutz, die davon abweichen. Die nachfolgenden Abschnitte sollen daher einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen an eine rechtssichere betriebliche Organisation im Explosionsschutz geben.

Rechtliche Anforderungen - Rechtskataster

Grundsätzlich müssen die geltenden Rechtsvorschriften zum Explosionsschutz bekannt sein, damit die daraus resultierenden Anforderungen und Pflichten an die Betriebsorganisation umgesetzt werden können. Um die aktuellen Regelwerke und den Stand der Technik im Blick zu haben, bietet es sich an ein Rechtskataster zu führen und dieses regelmäßig zu aktualisieren. Auf dieser Grundlage können Aufgaben und Pflichten zugewiesen und Verantwortlichkeiten geregelt werden.

Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument

Eine Grundsatzanforderung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist es, Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und zu beurteilen. Für die Gefährdung durch explo- sionsfähige Gemische sieht die Gefahrstoffverordnung hierzu rechtliche Anforderungen vor, die unabhängig von der Unternehmensart und -größe umzusetzen sind.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alle nachfolgenden Anforderungen und Maßnahmen im Explosionsschutz und zur Erreichung eines sicheren Betriebs, weshalb ihr eine große Bedeutung zuzurechnen ist. Das Explosionsschutzdokument stellt dabei eine gesonderte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dar und muss von fachkundigen Personen erstellt werden. Sind solche Personen im Betrieb nicht vorhanden, muss externe, fachkundige Unterstützung hinzugezogen werden. Hieraus lässt sich die erste besondere Anforderung an die betriebliche Organisation erkennen, nämlich ob innerhalb des Betriebspersonals eine Person vorhanden ist, die über die erforderliche Fachkunde zum Explosionsschutz verfügt.

Qualifikation und Befähigung von Betriebspersonal

Neben der Fachkunde zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments gibt es weitere Anforderungen an die Qualifikation und Befähigung von Mitarbeitern, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind. Auch diese sind im Sinne einer rechtssicheren betrieblichen Organisation zu beachten. Unter anderem geht es hierbei um Personen, die im direkten Umfeld von bzw. in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind. So müssen Beschäftigte, die in solchen Bereichen tätig sind, unterwiesen und mit den auftretenden Gefährdungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sowie zuverlässig sein. In einigen Fällen ist ausserdem ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers erforderlich und ggfs. muss eine Aufsicht führende Person anwesend sein. Die Personen, die Arbeitsfreigaben erteilen und/oder Aufsicht führen, müssen wiederum entsprechend qualifiziert sein und sind damit zu beauftragen. Ein weiterer wichtiger Punkt hinsichtlich der Qualifikation kommt bei Instandhaltungsmaßnahmen zum Tragen. Denn hierbei gilt es zu beachten, dass nach Instandsetzungsarbeiten gegebenenfalls die Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich sein kann.

Diese und weitere betriebliche Festlegungen zur Qualifikation und Befähigung sowie Beauftragung von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, sollten in geeigneter Form dokumentiert sein. Dies kann im Rahmen des Explosionsschutzdokuments, in einer Qualifikationsmatrix oder in anderen Dokumenten zur Betriebsorganisation erfolgen.

Einsatz von Fremdfirmen

Ein Fremdfirmenmanagement ist in vielen Betrieben Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Allerdings sind auch hier einige Besonderheiten zu beachten, sobald es explosionsgefährdete Bereiche im Unternehmen gibt. Unter anderem sind gemäß Gefahrstoffverordnung Regelungen zu treffen, über welche Fachkenntnisse und Erfahrungen Fremdfirmen verfügen müssen. Ebenso kann es erforderlich sein, einen Koordinator für die durchzuführenden Tätigkeiten zu bestellen. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu dokumentieren.

Unterweisung

Wie bereits erwähnt ist die Durchführung von Unterweisungen ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Anforderungen an die Betriebsorganisation. Dies gilt für das eigene Personal als auch für andere, betriebsfremde Personengruppen wie z.B. Instandhaltungspersonal, Leiharbeiter oder Reinigungspersonal. Auf der Grundlage von Betriebsanweisungen und ggfs. weiteren schriftlichen Anweisungen sind die Personen unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit und den damit verbundenen Gefährdungen anlassbezogen und regelmäßig zu unterweisen. Um der Nachweispflicht gerecht zu werden und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sind auch hierfür schriftliche Nachweise zu führen.

Anlagendokumentation

Um Bereiche mit Explosionsgefährdungen dauerhaft sicher betreiben zu können, sind außer dem Explosionsschutzdokument verschiedene weitere Dokumente erforderlich. Hierzu zählen vor allem Betriebsanleitungen für Maschinen und andere Betriebsmittel, Konformitätserklärungen, Genehmigungsunterlagen, Prüf- und Instandhaltungspläne, Nachweise über durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen und Prüfungen usw. Ist die Betriebsanleitung nicht vorhanden oder wird sie bei der Erstellung von Wartungsplänen nicht beachtet, so kann es passieren, dass vom Hersteller vorgeschriebene Maßnahmen wie z.B. der Tausch eines Lagers nach X-tausend Betriebsstunden nicht durchgeführt werden. Dies kann unter Umständen zum Heißlaufen des Lagers führen, was wiederum eine wirksame Zündquelle darstellen und eine Explosion auslösen kann. Daher ist es unumgänglich, individuell für jede Anlage/jeden Bereich zu prüfen, welche Dokumente für den sicheren Betrieb von Bedeutung sind und diese parat zu haben.

Instandhaltung

Wie bereits zuvor beschrieben, kommt der Instandhaltung von Anlagen/Bereichen mit Explosions- gefährdungen eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind Herstellervorgaben in vielen Fällen zwingend zu erfüllen, da sie häufig in direktem Zusammenhang mit dem Explosionsschutz stehen. Ähnlich verhält es sich mit der Qualifikation des Instandhaltungspersonals, auch hier können vermeintlich kleine Defizite beim Fachwissen zum Explosionsschutz schwere Folgen haben. Dabei wird deutlich, wie wichtig eine vorausschauende Planung der Instandhaltungsmaßnahmen in Ex- Bereichen ist. Sowohl was das Personal als auch die Technik angeht sollte hier ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, um dauerhaft einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Prüfungen

Neben der Instandhaltung ist die Prüfung der Anlagen in Ex-Bereichen ein wichtiger Bestandteil zum sicheren Betrieb dieser Anlagen. Zudem gibt es hierfür relativ detaillierte Anforderungen in der Betriebssicherheitsverordnung, welche den rechtlichen Rahmen vorgeben. Neben der Erstprüfung vor Inbetriebnahme kann es je nach Art der Anlage weitere Prüfverpflichtungen geben, diese sind wiederum je nach Art der Prüfung wiederkehrend nach 12, 36 oder 72 Monaten (jeweils die maximale Frist bis zur nächsten Prüfung) durchzuführen. Welche Prüfungen tatsächlich erforderlich sind sowie deren Umfang, und welche Befähigung die prüfende Person besitzen muss, ist in Anlehnung der Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. des Explosionsschutzdokuments zu dokumentieren. Dabei ist zu beachten, dass manche Prüfungen zwingend durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen sind, andere auch durch eine befähigte Person ausgeführt werden können. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Durchführung der Prüfungen plausibel und vollumfänglich gemäß den Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung in einer Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Hierzu reichen z.B. Rechnungen oder Wartungsprotokolle in der Regel nicht aus, da diese nicht den genannten rechtlichen Anforderungen entsprechen.

So machen Sie es richtig

Um Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sicher betreiben zu können und sämtliche rechtliche Anforderungen zu erfüllen sind viele einzelne Faktoren wichtig. Diese wiederum haben Schnittstellen und Wechselwirkungen zueinander und beeinflussen sowohl im Einzelnen als auch in ihrer Gesamtheit die Sicherheit einer Anlage. Daher ist es erforderlich, sämtliche der beschriebenen Abschnitte im Detail zu betrachten und entsprechend zu dokumentieren. Hierfür sind neben dem Explosionsschutzdokument viele weitere Dokumentationen erforderlich, welche die betrieblichen Festlegungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben abbilden.

Checkliste:

  • Rechtliche Anforderungen prüfen
  • Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument erarbeiten
  • Betriebliche Festlegungen u.a. zu Personalqualifikation, Instandhaltung und Prüfung treffen
  • Wichtige Dokumente wie Betriebsanleitungen, Prüfprotokolle usw. vorhalten
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