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Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe - Das Wichtigste im Überblick
In diesem Fachartikel erfahren Sie, wann ein Sicherheitsschrank im Betrieb benötigt wird und welche Anforderungen erfüllt sein sollten.
Gefahrstoffe werden in vielen Branchen eingesetzt und müssen sicher gelagert werden. Die unsachgemäße Aufbewahrung von Gefahrstoffen kann nicht nur das Leben der Mitarbeiter gefährden, sondern kann ebenso schwerwiegende Umweltbelastungen hervorrufen. Um dies zu vermeiden werden die Lagerbedingungen in verschiedenen Vorschriften und technischen Regeln geregelt. Die fachgerechte Lagerung in Sicherheitsschränken ist eine von vielen Lösungen die pragmatisch und kostengünstig im Vergleich zu anderen Alternativen ist.
Was kann ich mir unter einem Sicherheitsschrank für Gefahrstoffe vorstellen? Grundlegend gibt es hier zahlreiche Unterschiede. Verschiedene Hersteller bieten Ihre Sicherheitsschränke in unterschiedlichsten Ausführungen und Begrifflichkeit an wie bspw.:
- Gefahrstoffschrank
- Chemikalienschrank
- Säuren- und Laugenschränke
- Gasflaschen-Schränke
- Lithium-Ionen-Schränke
Hersteller konzentrieren sich auf die spezifischen Gefährdungen, welche von verschiedenen Gefahrstoffen ausgehen können und bieten hier individuell abgestimmte Schränke an wie z.B. der Säuren- und Laugenschrank. Er widersteht den Eigenschaften von Säuren die ätzend wirken und unedle Metalle und organische Stoffe zersetzen können. All diese spezifischen Schränke haben denselben Nutzen, Gefahrstoffe sicher in Arbeitsräumen zu lagern bzw. bereitzustellen.
Der Gesetzgeber fordert im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung) mögliche Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Umgang mit, bzw. die Lagerung von Gefahrstoffen findet hier seinen Schwerpunkt.
Es gilt Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern, dass keine Gefährdung für Mensch und Umwelt entsteht. Aus verschiedenen Regelwerken, wie speziell der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, geht dies hervor.
Besonders wird in der TRGS 510 die fachgerechte Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten hervorgehoben. Die Brand- und Explosionsgefährdung, welche durch die Lagerung und Verwendung solcher Flüssigkeiten besteht, stellt ein sehr hohes Risiko dar. Daher werden bei einer bestimmten Lagermenge (TRGS 510 Abschnitt 3 Tabelle 1 „Mengenschwellen“) strenge Lageranforderungen gestellt (vorbeugender baulicher Brandschutz). Diese bauliche Maßnahmen wie z.B. Brandwände verhindern im Brandfall ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Bereiche. Jedoch sind bauliche Maßnahmen mit erhöhten Kosten verbunden. In der Praxis besteht die Problematik, dass nicht jedes Unternehmen Räumlichkeiten, welche die Anforderungen erfüllen, vorweisen kann bzw. die finanziellen Mittel besitzt, ein Bauvorhaben vorzunehmen um Brandwände nachzurüsten. Bestehen diese Rahmenbedingungen, ist der Einsatz von Sicherheitsschränken die optimale Lösung. Speziell für die Einlagerung von brennbaren Flüssigkeiten gibt es die DIN EN 14470-1 „Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten“. Ein Schrank der die Anforderungen aus der DIN EN erfüllt, kann ohne Bedenken als Lager für brennbare Flüssigkeiten fungieren und direkt im Arbeitsbereich aufgestellt werden. In der TRGS 510 werden die Sicherheitsschränke als zusätzliche und besondere Schutzmaßnahme für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten sowie für Aerosolverpackungen aufgelistet. Der Sicherheitsschrank spart dem Unternehmer so nicht nur die Kosten für ein größeres Bauvorhaben sondern gewährleistet zudem, dass die Stoffe im Arbeitsraum eingelagert werden dürfen und somit den innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen und des damit verbundenen Risikos vermieden werden.
Ob Ihre Lagermengen sich oberhalb der Mengenschwellen befinden und Sie gegebenenfalls einen Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten benötigen, können Sie der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ in Abschnitt 3 Mengenschwellen Tabelle 1 entnehmen.
Zusammenfassende Vorteile eines Sicherheitsschranks für Gefahrstoffe:
- Sämtliche Anforderungen aus dem Brand- und Explosionsschutz werden erfüllt
- Angepasste Konstruktion auf die unterschiedlichen Gefahrstoffeigenschaften
- Aufstellung in Arbeitsräumen
- Geringere Kosten gegenüber einer Baumaßnahme
- Reduzierung des innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen und des damit verbundenen Risikos.
