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#Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung 30.06.2023 zurück

Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung - Wo sind die Schnittstellen?

Beitrag von:
Danilo Müller

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  • Teamleiter Arbeitsschutz
  • staatl. geprüfter Techniker
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzbeauftragter

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Erfahren Sie an welchen Stellen der Gefährdungsbeurteilung die Sicherheitsbeauftragten einbezogen werden sollten und welche Vorteile sich daraus ergeben.

Die Gefährdungsbeurteilung spielt eine entscheidende Rolle für die Arbeitssicherheit. Wie sollten Sicherheitsbeauftragte in ihren Erstellungsprozess eingebunden sein? Ist ihr Mitwirken bei jedem einzelnen der sieben Handlungsschritte gefragt oder nur an bestimmten Stellen?

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) übernehmen in den Unternehmen eine wichtige Rolle. Sie tragen einen großen Teil zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze bei. Die Aufgaben, die sie aufgrund ihrer Funktion haben, können je nach Betrieb und Branche recht vielseitig sein. In produzierenden Unternehmen sind sie in der Regel umfangreicher, als es in reinen Verwaltungsbetrieben der Fall ist. Werden Sibe vom Unternehmer beauftragt, erfolgt dies gewöhnlich in schriftlicher Form. Somit werden auch die Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, schriftlich festgehalten beziehungsweise fixiert. Bei der Festlegung der Aufgaben orientieren sich die Arbeitgeber in der Regel an Empfehlungen, die aus einschlägigen Regelwerken der Berufsgenossenschaften hervorgehen. Beispielhaft ist hier die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ zu nennen. Darin werden die Kriterien, die bei der Auswahl von Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen sind, aufgeführt.

 

Räumliche und zeitliche Nähe

Relevant sind zum Beispiel eine räumliche und zeitliche Nähe. Das bedeutet, dass Sibe nur für die Bereiche beauftragt werden sollten, in denen sie regulär auch als Arbeitnehmende tätig sind. Wird zusätzlich im Schichtbetrieb gearbeitet, ist dies ebenfalls bei der Auswahl und der Anzahl der Sibe zu berücksichtigen. Ein weiteres relevantes Merkmal bildet die fachliche Nähe: Sibe sollten mit den Arbeitsabläufen und -verfahren in ihrem Wirkbereich vertraut sein und sich mit diesen auskennen. Nur wenn dies gewährleistet ist, können sie ihre Aufgabe erfolgreich wahrnehmen.

Sieben Handlungsschritte

In der genannten DGUV Information wird ebenfalls aufgeführt, dass die Gefährdungsbeurteilung für Sicherheitsbeauftragte von entscheidender Bedeutung ist. Sie sind deshalb vom Arbeitgeber und den Vorgesetzten bei ihrer Erstellung mit einzubinden. Doch was beinhaltet die Beteiligung an diesem Vorgang konkret? Sollten Sibe ihn von Anfang bis Ende begleiten, oder ist es ausreichend, wenn sie bei einzelnen Schritten mitwirken? Betrachtet man den Prozess zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, wird deutlich, dass dieser insgesamt aus sieben Handlungsschritten besteht. Mit Blick auf die einzelnen Handlungen kann man sich fragen, ob die Beteiligung der Sicherheitsbeauftragten tatsächlich bei jedem einzelnen Schritt erforderlich ist. Prinzipiell spricht nichts dagegen, wenn der komplette Prozess durch die Sibe begleitet wird. Doch zwingend erforderlich ist das nicht.

Gefährdungen ermitteln

Allerdings gibt es bestimmte Handlungsschritte, bei denen ein Mitwirken wichtiger erscheint als bei anderen. Einer davon ist der 2. Handlungsschritt: das Ermitteln der Gefährdungen. Hier können Sibe wertvolle Erkenntnisse beisteuern: Aufgrund ihrer ausgeübten Tätigkeit sind sie zum einen in die regulären Arbeitsabläufe eingebunden und kennen diese oftmals recht genau. Zum anderen verfügen sie durch ihre Sibe- Ausbildung über zusätzliches Wissen zum Thema Arbeitsschutz. Aufgrund dieser Tatsachen haben sie einen geschulten Blick für alles, was das Thema Arbeitssicherheit angeht. Sie kennen in der Regel die Stellen, an denen potenzielle Gefahren lauern. Somit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie sicherheitsrelevante Mängel wahrnehmen und darauf aufmerksam machen. Wenn sie ihre Beobachtungen in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen, trägt dies erheblich zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei.

Schutzmaßnahmen festlegen

Der nächste Handlungsschritt, bei dem ein Mitwirken empfehlenswert ist, ist das Festlegen von Schutzmaßnahmen. Auch hierbei ist es von Vorteil, dass Sicherheitsbeauftragte eine fachliche Nähe zu den vorhandenen Tätigkeiten mitbringen. Weil sie die Arbeiten teilweise selbst durchführen, kennen sie mögliche Schwierigkeiten in den Arbeitsabläufen. So können sie auch aus Anwendersicht beurteilen, ob bestimmte Maßnahmen die Arbeit komplizierter machen. In diesem Fall bestünde die Gefahr, dass sie den Mitarbeitenden zu umständlich erscheinen und deshalb nicht umgesetzt werden. Sibe sind folglich in der Lage, praktisches Wissen mit einzubringen. Werden sie an der Festlegung der Maßnahmen beteiligt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese wirksam umgesetzt werden können. Als Mitwirkende am Prozess genießen sie zugleich mehr Ansehen, was bei den Beschäftigten die Akzeptanz für die beschlossenen Maßnahmen erhöht.

Wirksamkeit überprüfen

Durch das Mitwirken bei der Maßnahmenfestlegung kommt den Sibe auch beim nächsten Handlungsschritt der Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Rolle zu: der Wirksamkeitskontrolle. Zu den Aufgaben von Sibe gehören regelmäßige Rundgänge und die Teilnahme an sicherheitstechnischen Begehungen. Nicht nur von daher, sondern schon durch ihre allgemeine Präsenz im Arbeitsalltag können sie ein Auge darauf haben, ob die festgelegten Maßnahmen tatsächlich von den Mitarbeitern umgesetzt und eingehalten werden. Sibe wissen zum Beispiel, welche Persönliche Schutzausrüstung an den einzelnen Arbeitsplätzen zu verwenden ist, und können prüfen, ob diese auch getragen wird. Auch bei organisatorischen Maßnahmen können sie ein Auge darauf haben, ob diese wie geplant umgesetzt werden. Bei Bedarf können sie Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht an die Einhaltung sicherheitsrelevanter Vorgaben halten, auf ihr Fehlverhalten hinweisen. So tragen Sibe einen erheblichen Teil zur Wirksamkeitsüberprüfung bei. Ein weiterer Vorteil: Wenn Sibe an der Maßnahmenfestlegung beteiligt waren, verfügen sie über wichtiges Hintergrundwissen. Sie kennen die Gründe, weshalb bestimmte Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeit sicherer zu gestalten. Dieses Wissen können sie vermitteln und mit ihren Kollegen in den Dialog gehen. Durch ihren Informationsvorsprung fällt es ihnen dabei in der Regel leichter, auch kritisch eingestellte Kollegen von bestimmten Maßnahmen zu überzeugen.

Gewinnbringender Faktor

Abschließend kann man sagen, dass die Beteiligung von Sicherheitsbeauftragten an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in jedem Fall ein gewinnbringender Faktor ist, um den Arbeitsschutz voranzutreiben. Auch wenn nicht der komplette Prozess und jeder einzelne Handlungsschritt durch die Sicherheitsbeauftragten begleitet wird, so ist zumindest deren Mitwirken bei den drei oben aufgeführten Handlungsschritten auf jeden Fall empfehlenswert, um die Arbeit in den Unternehmen sicherer zu gestalten.

Die Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine konkreten Forderungen zur Vorgehensweise bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Grundsätzlich sollte diese jedoch in sieben Prozessschritten erfolgen (hervorgehoben sind die drei Schritte, bei denen die Mitwirkung der Sicherheitsbeauftragten laut diesem Fachbeitrag besonders wichtig und sinnvoll erscheint):

  1. Vorbereiten
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen umsetzen
  6. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  7. Ergebnisse dokumentieren

Dieser Beitrag wurde in Ausgabe 06/2023 des Praxismagazins Sicherheitsbeauftragter veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie ihn unter: https://www.sifa-sibe.de

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