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Explosionsschutz 10.04.2019 zurück

Sichere Verwendung von PSA in explosionsgefährdeten Bereichen

Beitrag von:
Alexander Emmrich

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Welche PSA ist die richtige in explosionsgefährdeten Bereichen? Was gilt es laut TRGS 727 zu beachten? Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Fachartikel.

Wenn sich Personen innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen aufhalten, dürfen sie beim Betreten des Bereichs nicht gefährlich elektrostatisch aufgeladen sein und sich auch während des Aufenthalts im Bereich nicht aufladen. Dies kann beispielsweise beim Gehen, beim Kleidungswechsel oder bei der Handhabung von Kunststoffen vorkommen. Berührt eine aufgeladene Person einen leitfähigen Gegenstand wie z.B. eine Maschine, einen Türgriff oder ein Fahrzeug, entlädt sie sich in Form einer Funkenentladung. Dies kann bereits zur Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre führen.

Schutzmaßnahmen

Damit es nicht zur Explosion aufgrund elektrostatisch aufgeladener Personen kommt, sind gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Schutzmaßnahmen erforderlich. Im Detail sind diese in der TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ aufgeführt, in Bezug auf die Aufladung von Personen wird dabei vor allem auf das Tragen von Kleidung, Schuhwerk und weitere persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingegangen. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Anforderungen aus der TRGS im Detail erläutert.

Schuhwerk

Für Schuhe gilt, dass in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 / 20 und 1 ableitfähiges Schuhwerk getragen werden muss. Gleiches gilt für Zone 21, wenn die vorhandenen Stäube eine niedrige Mindestzündenergie (≤ 10 mJ) aufweisen. Die Anforderungen bezüglich der Ableitfähigkeit  sind erfüllt, wenn der Ableitwiderstand der Person gegen Erde maximal 108 Ohm beträgt.  Um dies zu gewährleisten, muss allerdings nicht nur das Schuhwerk, sondern auch der Fußboden, verwendete Schuheinlagen sowie Aufstiegshilfen wie Leitern, Tritte, Podeste und Laufstege so beschaffen sein, dass ein geforderter Erdkontakt der Person nicht unterbrochen wird. Handelsübliche Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe besitzen einen elektrischen Durchgangswiderstand zwischen 105 und 10Ohm. Daher ist es wichtig, dies genau zu überprüfen, da ansonsten die elektrostatische Aufladung nicht sicher verhindert werden kann.

Kleidung

Handelsübliche Bekleidung sowie Schutzkleidung kann beim Tragen elektrostatisch aufgeladen werden. In der Regel stellt die Kleidung selbst jedoch keine Zündgefahr dar, sofern die Person z. B. durch geeignetes Schuhwerk und geeignete Fußböden geerdet ist. Ausnahmen stellen spezielle kunststoffbeschichtete Kleidungsstücke (z.B. Wetterschutzkleidung) dar, hier kann es zu gefährlichen Aufladungen kommen. Grundsätzlich ist zudem zu beachten, dass Arbeits- oder Schutzkleidung in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1 nicht gewechselt, nicht aus- und nicht angezogen werden darf. Weitere Ausnahmen stellen Bereiche mit einer erhöhten Sauerstoffkonzentration und Bereiche mit Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC (z.B. Wasserstoff) dar, hier darf grundsätzlich nur ableitfähige Kleidung getragen werden.

Handschuhe, Kopfschutz und sonstige PSA

Da Handschuhe in der Hand gehaltene Gegenstände gegebenenfalls gegen Erde isolieren können, gelten hierfür die gleichen Anforderungen wie für das Schuhwerk (in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 20 sowie in Zone 21 bei Stäuben mit MZE ≤ 10 mJ soll der Durchgangswiderstand der Handschuhe weniger als 108 Ohm betragen).

Beim Kopfschutz (z.B. Anstoßkappe oder Schutzhelm) ist nur beim Aufenthalt in der Zone 0 darauf zu achten, dass der Kopfschutz aus ableitfähigem Material besteht.

Für sonstige Schutzausrüstungen gibt es keine genauen Anforderungen an die Ableitfähigkeit. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich z.B. Chemikalienschutzanzüge in explosionsgefährdeten Bereichen nicht gefährlich aufladen dürfen, da sie dann wiederum zur Zündquelle werden können.

So machen Sie es richtig

Um Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen sicher ausschließen zu können sind viele einzelne Faktoren wichtig. Ein Teil davon kann die persönliche Schutzausrüstung darstellen, je nach Tätigkeit, Material und Zone. Dies ist im Detail zu betrachten und entsprechend im Explosionsschutzdokument zu bewerten und zu dokumentieren. Grundlage ist die Zoneneinteilung der Bereiche, denn davon hängt ab, ob spezielle Anforderungen z.B. an das Schuhwerk bestehen. Auf der Grundlage des Explosionsschutzdokuments können dann wiederum Betriebsanweisungen erstellt werden, und mit den darin enthaltenen Informationen können die Beschäftigten unterwiesen werden. Hierauf ist besonderes Augenmerk zu legen, denn die Beschäftigten sind gezielt darauf zu sensibilisieren, welche Gefährdungen für Sie selbst und andere Beschäftigte entstehen können, wenn die falsche PSA in explosionsgefährdeten Bereichen getragen wird. 
 

Checkliste:

  • Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument erarbeiten
  • Geeignete PSA bereitstellen
  • Betriebsanweisungen erstellen
  • Unterweisungen durchführen
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