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#Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung 13.11.2020 zurück

Gefährdungsbeurteilung Teil 1 - Wer erstellt sie?

Beitrag von:
Danilo Müller

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  • Teamleiter Arbeitsschutz
  • staatl. geprüfter Techniker
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzbeauftragter

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Kontakt:

+49 7254 40398 - 0
info@rau-arbeitsschutz.de

Sie ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Dennoch sind die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Erstellung und der Ableitung von Maßnahmen häufig nicht klar.

Herr Schmidt ist Abteilungsleiter eines mittelständischen Produktionsbetriebes. Als Führungskraft weiß er, dass er für die Gesundheit der Mitarbeiter in seiner Abteilung verantwortlich ist und somit auch für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die dazugehörige Dokumentation, sprich die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird in mehreren Gesetzen und Verordnungen, z.B. dem Arbeitsschutzgesetz oder der Betriebssicherheitsverordnung gefordert. Zudem hat ihn sein Betriebsleiter erst vor ein paar Wochen aufgefordert, dieser Aufgabe nachzukommen. Durch seine Position als Produktionsleiter ist er aber so stark eingespannt, dass er kaum Zeit hat, sich um die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu kümmern. Kommt er dieser Verpflichtung jedoch nicht nach, so handelt er entgegen den Vorgaben der Gesetze, macht sich im Falle eines Arbeitsunfalls ggf. persönlich haftbar und missachtet zudem die Anweisung seines Vorgesetzten. Welche Möglichkeiten zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat er?

Möglichkeit 1:

Er ist mit dem Prozess vertraut und erstellt die Gefährdungsbeurteilung selbstständig. Um gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben berücksichtigen zu können, ist es sinnvoll, die Beurteilung zusätzlich von einer fachkundigen Person wie z.B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) prüfen zu lassen.

Möglichkeit 2:

Hat er bisher noch keine Gefährdungsbeurteilungen erstellt, sollte er sich fachkundig beraten lassen. Dies wird sogar vom Gesetzgeber so gefordert, z.B. in der Gefahrstoffverordnung. Diese Unterstützung kann beispielsweise durch die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Ist keine interne Sifa vorhanden, kann ein externer Dienstleister zu Rate gezogen werden. Die Sifa  (ob intern oder extern) wird ihn bei der Erstellung der Beurteilung unterstützen.

Möglichkeit 3:

Ist es für Herrn Schmidt nicht möglich, sich an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen, z.B. weil er stark ausgelastet ist und keine Zeit zur Verfügung hat, kann er diese Verpflichtung an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übergeben.

So machen Sie es richtig

Damit die Beurteilung rechtssicher ist und die Führungskraft einen möglichst großen Nutzen für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter daraus ziehen kann, sollte sie die folgenden Personen involvieren:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern oder extern): Sie bringt die Erfahrung in der Durchführung und die Expertise zu gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben mit. Darüber hinaus ist sie beispielsweise auch mit Prüffristen und bestimmten Grenzwerten vertraut. In der Regel verfügt eine Sifa auch über entsprechende Dokumentationsvorlagen.
     
  • Mitarbeiter aus dem jeweiligen Bereich: Er kennt den Arbeitsprozess und weiß an welcher Stelle unsichere Situationen auftreten können. Oftmals kann der Mitarbeiter auch selbst einschätzen, ob und in welchem Maße ein Verbesserungsbedarf besteht.

Eine Führungskraft trägt immer die Verantwortung für die Sicherheit in ihrem Bereich. Kommt die Beurteilung zu dem Ergebnis, dass ein sicheres Arbeiten nicht gewährleistet werden kann, so sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Diese haben das Ziel, die auftretenden Gefahren zu beseitigen oder zumindest in ihren Auswirkungen zu mindern. Da im Normalfall kein anderer außer die Führungskraft in ihrem Bereich Anweisungen geben kann, hat sie bei der Ausarbeitung dieser Maßnahmen mitzuwirken. Und letztendlich will bzw. muss sie als Vorgesetzter darüber Bescheid wissen, was in ihrer Abteilung vor sich geht oder angepasst wird. Insbesondere wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass Arbeitsabläufe geändert, Maschinen umgerüstet oder Arbeitsplätze umgestaltet werden müssen.
Abschließend kann festgestellt werden: Es gibt keine Vorgabe, ob die Führungskraft oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gefährdungsbeurteilung erstellt. Die Verantwortung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und zu überwachen, liegt allerdings immer bei der Führungskraft. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Gefährdungsbeurteilung dann gewinnbringend und ordnungsgemäß erstellt werden kann, wenn Führungskraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit gut zusammenarbeiten.

Checkliste:

  • Prüfen Sie, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist oder ob eine erstellt werden muss
  • Klären Sie, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (intern/extern) vorhanden ist
  • Fordern Sie deren Unterstützung an
  • Setzen Sie sich zusammen und besprechen Sie, was zu tun ist
  • Führen Sie die Beurteilung gemeinsam durch und geben regelmäßig Feedback über den aktuellen Stand
  • Besprechen Sie nach Abschluss der Beurteilung das Ergebnis und leiten Sie die notwendigen Schritte ein.
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